AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungshinweis:
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1. Geltungsbereich

1.1 Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der hier stehenden Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene eventuelle Geschäftsbedingungen wird für diesen Fall hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

2. Angebot

2.1 Unsere Angebote sind immer freibleibend und unverbindlich.

2.2 Technische und stylistische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich ab Niederlassung Meran. Anderslautende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

3.2 Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifelfall immer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.

4.2 Alle Lieferzusagen und Liefertermine stehen unter Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind jederzeit zulässig.

4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und / oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind alle Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.

5.2 Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.

5.3 Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

5.4 Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen an der Leistung oder am Produkt verlangen. Erst wenn 2 Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.

5.5 Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge der Verwendung von Software an Daten, Software oder Hardware des Benutzers sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dies gilt nicht, falls der Schaden aufgrund der Verletzung einer Kardinalpflicht durch die SCM Ltd. entstanden ist.

5.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

5.7 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.

6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen.

7. Zahlung

7.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

7.2 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zuächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.

7.3 Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen.

7.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

7.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

8. Schutz- und Urheberrechte

8.1 Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegt beim Software-Hersteller. Die Software wird durch das Urheberrecht geschätzt. Der Kunde hat die Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass er entweder eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken macht oder die Software auf einem einzigen Computer installieren darf, sofern das Original nur zu Sicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahrt wird.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns eliefertes Produkt hingewiesen wird.

8.3 Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes freizustellen.

8.4 Der Kunde ist weiter nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu verleasen.

8.5 Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, er beält keine Kopien zurück und überträgt die vollständige Software.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort ist Meran/Bozen.
9.2 Im Verkehr mit Kunden ist Meran als Gerichtsstand vereinbart.

9.3 Es gilt ausschließlich das Recht Italiens. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Schlußbestimmungen

10.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß soll dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken gelten.